Herzlich willkommen zu Ihrer persönlichen Vorsorge

Sichern Sie sich jetzt den Wert Ihrer Arbeitskraft!

Ihre private Berufsunfähigkeitsvorsorge zu Pallas-Konditionen

Die Pallas Versicherung AG macht Ihnen ein besonderes Vorsorgeangebot. Ab sofort haben Sie die Möglichkeit, Ihre Berufsunfähigkeitsvorsorge zu speziellen Vorzugskonditionen abzuschließen.

Wir bieten Ihnen eine lukrative und attraktive Möglichkeit, Ihr Risiko einer Berufsunfähigkeit abzusichern.

Dabei gibt es überzeugende Argumente für eine Berufsunfähigkeitsvorsorge:

Kein Berufsbild ist ausgeschlossen

Sonderkonditionen durch Belegschaftsangebot

Vereinfachte(s) Gesundheitsprüfung / Anmeldeverfahren

Anstelle der „normalen“ Gesundheitsfragen, die Ihnen i. d. R. bei Abschluss gestellt werden, wird eine sogenannte Dienstfähigkeitserklärung (DFE) abgefragt:

DFE (1): Mitarbeiter(in) bis maximal 57 Jahren erklärt, dass er/sie zur Zeit voll arbeitsfähig ist, in den letzten 12 Monaten nicht länger als 14 Kalendertage krankgeschrieben war, nicht erwerbsgemindert ist und in den letzten fünf Jahren kein Antrag auf Berufsunfähigkeitsversicherung zu einer Ablehnung oder erschwerten Annahme führte.

ODER

DFE (2): Mitarbeiter(in) erklärt, dass er/sie zur Zeit voll arbeitsfähig ist, in den letzten 24 Monaten nicht länger als 15 Kalendertage krankgeschrieben war, nicht berufs- oder erwerbsgemindert ist, und in der Vergangenheit kein Antrag auf Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung zu einer Ablehnung oder erschwerten Annahme führte.

Falls Sie eine der Aussagen bestätigen können, ist eine Berufsunfähigkeitsvorsorge ohne Gesundheitsprüfung möglich. Bei weiterem Klärungsbedarf rufen Sie uns an!

So erhalten Sie mit geringem Eigenaufwand eine solide Zusatzversicherung.

Ihr Pallas Versicherungs-Team

Terminvereinbarung für Ihr Beratungsgespräch

Gute Gründe für den Termin: Natürlich muss jeder selbst entscheiden, ob ein Schutz gegen Berufsunfähigkeit für ihn interessant ist. Wir erläutern Ihnen als Mitarbeiterin und Mitarbeiter deshalb gerne persönlich, welche Leistungen im Falle einer Berufsunfähigkeit in der gesetzlichen Rentenversicherung und in der betrieblichen Altersversorgung zu erwarten sind und sprechen über Ihre individuellen Möglichkeiten.

Vereinbaren Sie gleich ein unverbindliches Beratungsgespräch bei Ihnen vor Ort.

Vereinbaren Sie Ihren Termin online

Finanzielle Unbeschwertheit im Falle der Berufsunfähigkeit

Profitieren auch Sie exklusiv von den Sonderkonditionen der Pallas-Berufsunfähigkeitsvorsorge

Aber zuerst: Film ab und entspannt in die Zukunft blicken!

Ihre BU-Vorsorge leicht erklärt im Film

Berufsunfähigkeitsvorsorge im Überblick

Berufsunfähigkeitsvorsorge ist wichtig

„Verlieren Sie Ihre Wünsche, Pläne und Träume vom eigenen Lebensabend nicht aus dem Blick!

Wir beraten Sie gerne und ausführlich, welche Art der Vorsorge für Sie die Richtige ist.“

  • Was steckt hinter der Berufsunfähigkeitsrente?

Alle Personen, die nach dem 1. Januar 1961 geboren wurden, haben keinen Anspruch auf eine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente, sondern erhalten nur noch eine sogenannte „Erwerbsminderungsrente“ (EMI-Rente). Dabei kann der Gesetzgeber auf den allgemeinen Arbeitsmarkt verweisen, die bisher ausgeübte Tätigkeit und die bisherige Ausbildung werden dabei nicht berücksichtigt. Das bedeutet: Wer noch sechs Stunden oder mehr am Tag arbeiten kann, gilt als nicht erwerbsgemindert.

Noch heikler sieht die Situation bei Berufsanfängern aus. Bei voller oder teilweiser Erwerbsminderung können die Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung grundsätzlich erst beansprucht werden, wenn die Wartezeit von fünf Jahren erfüllt ist. Anders sieht es bei Auszubildenden aus: Zur Erlangung der Erwerbsminderungsrente sind die Besonderheiten der Wartezeit laut §53 SGB 6 zu beachten.

Sind Sie und Ihre Familie gegen den Verlust Ihrer Arbeitskraft abgesichert?

  • Ihre bisherige BU-Absicherung im Check-Up

Wir sorgen im Beratungsgespräch für einen kurzen „Check-Up“, damit Ihre Arbeitskraft in Zukunft gut abgesichert ist.

Alle Mitarbeiter/-innen, die Mitglied in der Pensionskasse sind oder privat vorgesorgt haben, bitten wir Sie, Ihre Versicherungsscheine oder einen Pensionskassenauszug mitzubringen. Ebenso benötigen wir für die Richtigkeit Ihrer individuellen Berechnung Ihre aktuelle Jahresentgeltbescheinigung aus 2016.

Jetzt handeln

„Niemand kann ein Unglück vorhersehen.

Vertrauen Sie in Notsituationen auf eine Berufsunfähigkeitsvorsorge – Ihr Leuchtturm in der Brandung.“

Die Situation

„Angesichts des gegenwärtigen Niveaus gesetzlich vorgesehener Leistungen im Fall der Berufsunfähigkeit sind die meisten Berufstätigen auf eigene Vorsorge, insbesondere darauf angewiesen, für diesen Fall durch den Abschluss eines entsprechenden Versicherungsvertrags privat vorzusorgen, um ihren Lebensstandard zu sichern.“

So lautet die Entscheidung vom Bundesverfassungsgericht vom 23.10.2006 (BVerfG, 1 BvR 2027/02 vom 23.10.2006, Absatz-Nr. 1 – 65).

Die Berufsunfähigkeit trifft jeden vierten Arbeitnehmer

Die Berufsunfähigkeit kann jeden treffen, unabhängig von Alter, Geschlecht oder Tätigkeit. Jeder vierte Arbeitnehmer wird im Laufe des Arbeitslebens berufsunfähig. Rund 400.000 gesetzlich Versicherte beantragen jährlich eine neue Erwerbsminderungsrente* (*Angaben der gesetzlichen Rentenversicherung); bewilligt werden nur ca. 40 Prozent dieser Anträge.

Kennen Sie den Wert einer Arbeitskraft?

Mitarbeiterbeispiel-Berechnung:

Arbeitnehmer/-in 35 Jahre

Netto-Monatseinkommen: 2.800 €

Altersrente mit 67 Jahren

Wert der Arbeitskraft:

1.075.200 Euro*

*ohne Berücksichtigung von Gehaltstrends, Sonderzahlungen etc.; Anzahl Gehälter p. a. = 12; Rentenbeginn im Alter von 67 Jahren (Quelle: Eigenes Berechnungsbeispiel)

Wir versichern den Wert unseres Autos höher als den Wert unserer Arbeitskraft, warum?

Rückenleiden und psychische Ursachen nehmen zu

Die Ursachen für eine Berufsunfähigkeit nehmen vor allem bei psychischen Erkrankungen stetig zu. Dabei sind es heute bereits mehr als 50 Prozent, die durch Krankheiten wie Rückenleiden und psychische Erkrankungen eine Berufsunfähigkeit auslösen.

Eine gesetzliche Absicherung ist kaum noch vorhanden. Aus diesem Grund empfehlen auch unabhängige Verbraucherschutzverbände dringend den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsvorsorge.

Es kann jeden treffen!

BU Grafik 2020

Mindestens 50 Prozent Ihres Gehalts müssen ersetzt werden

Auch die Arbeitnehmer, die eine Erwerbsminderungsrente erhalten, sind durch den Staat finanziell nicht ausreichend abgesichert. Im Jahr 2014 betrug die durchschnittlich gezahlte Erwerbsminderungsrente monatlich für Männer 659 Euro. Für Frauen sogar nur 594 Euro.

Können Sie davon leben?

Verwirklichen Sie Ihre Ziele

Eine BU-Vorsorge lohnt sich: Ihre Vorteile im Überblick

  • Kein Berufsbild ist ausgeschlossen

    Egal, in welchem Bereich Sie tätig sind, Sie erhalten die Möglichkeit, sich gegen eine Berufsunfähigkeit abzuschirmen.

  • Vereinfachte(s) Gesundheitsprüfung / Anmeldeverfahren

    Selbst bei vorhandenen Vorerkrankungen wird durch das stark vereinfachte Aufnahmeverfahren Ihre Aufnahme in eine Berufsunfähigkeitsvorsorge ermöglicht.

  • Sonderkonditionen durch Belegschaftsangebot

    Durch die Sonderkonditionen der Mitarbeitergemeinschaft wird Ihr Vorsorgebeitrag sehr attraktiv.

Terminvereinbarung für Ihr Beratungsgespräch

Gute Gründe für den Termin: Natürlich muss jeder selbst entscheiden, ob ein Schutz gegen Berufsunfähigkeit für ihn interessant ist. Wir erläutern Ihnen als Mitarbeiterin und Mitarbeiter deshalb gerne persönlich, welche Leistungen im Falle einer Berufsunfähigkeit in der gesetzlichen Rentenversicherung und in der betrieblichen Altersversorgung zu erwarten sind und sprechen über Ihre individuellen Möglichkeiten.

Vereinbaren Sie gleich ein unverbindliches Beratungsgespräch bei Ihnen vor Ort.

Vereinbaren Sie Ihren Termin online

So funktioniert es

Berufsunfähigkeitsvorsorge mit Charme

Ergänzen Sie Ihre zukünftige Lebenssituation optimal mit Ihrer Berufsunfähigkeitsvorsorge. Das spezielle Angebot für Sie als Mitarbeiter ermöglicht Ihnen Sonderkonditionen, vereinfachte Gesundheitsfragen und ein minimales Aufnahmeverfahren.

Wir erklären Ihnen den Ablauf auf einem Blick

  • Über den Gruppenvertrag zahlen fest und unbefristete angestellte Arbeitnehmer sowie Auszubildende einen lukrativen Versorgungsbeitrag zur Absicherung ihrer Berufsunfähigkeit.
  • Aufnahmeverfahren für Arbeitnehmer und Azubis über die Dienstobliegenheitserklärung*
  • Kurzantrag für Familienangehörige (wenn der Mitarbeiter an diesem Vorsorgemodel teilnimmt)
  • Kein Ausschluss von Berufen (wie z. B. Werksfeuerwehr)
  • Highlight: Gelber-Schein-Regelung. Demnach bekommt der Arbeitnehmer Leistungen wegen Krankheit („gelber Schein“) in Höhe der BU-Rente, wenn die versicherte Person mindestens sechs Monate ununterbrochen krankgeschrieben ist.
  • Der Versorgungsbeitrag wird vom Arbeitnehmer direkt an den Versorgungsträger weitergeleitet. Dort wird er für den Aufbau einer Berufsunfähigkeitsvorsorge für den Arbeitnehmer verwendet.

* Dienstobliegenheitserklärung: Wenn bei Ihnen keine Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit bzw. Erwerbsminderung vorliegt oder keine derartigen Leistungen beantragt wurden, können Sie eine BU beantragen. Wenn in den letzten fünf Jahren kein Antrag auf eine Versicherung für den Fall der Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit bzw. Erwerbsminderung gestellt wurde, der zu einer Erschwernis oder Ablehnung führte, können Sie ebenfalls eine BU beantragen.

Häufige Fragen – Unsere FAQs für Sie.

Hier finden Sie Ihre Antworten.

Betriebliche Einkommenssicherung: Direktversicherung

FAQs

Kontakt

Gern stehen wir Ihnen für Fragen oder Wünsche, auch zu bestehenden Verträgen, zur Verfügung.

Frank Eggert

Frank Eggert

Leiter Privatversicherung

Pallas Versicherung AG

Gebäude Q26
51368 Leverkusen

Telefon: +49 214-3061385
E-Mail: pallas.privat.pp@bayer.com

Mark Stockman

Mark Stockman

Unternehmensberater

Pension Solutions Group im Auftrag der Pallas Versicherung AG

Betriebliche Berufsunfähigkeitsvorsorge

Allee am Röthelheimpark 11
91052 Erlangen

Telefon: +49 214-3061385
E-Mail: pallas.privat.pp@bayer.com